BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - IX ZB 51/12
Leitsatz des Gerichts:
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, BGHZ 183, 13).
(Volltext)