BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10
Leitsätze des Gerichts:
1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.
2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat.
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