BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - II ZR 276/12
Leitsätze des Gerichts:
1. Auf einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds sind Steuervorteile des Anlegers, die sich aus der Berücksichtigung von Werbungskosten ergeben, grundsätzlich nicht schadensmindernd anzurechnen, weil die Ersatzleistung im Umfang der zuvor geltend gemachten Werbungskosten zu versteuern ist.
2. Das gilt auch für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz.
(Volltext)