BGH, Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09
Leitsatz des Gerichts:
Im Falle der freihändigen Verwertung eines Erbbaurechts erwirbt der Grundstückseigentümer
wegen dinglicher Erbbauzinsen und Grundsteuern kein Absonderungsrecht an dem Erlös, wenn die Belastungen nach der Veräußerung fortbestehen.