BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11

27.04.2012

Leitsatz des Gerichts:
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

(Volltext)

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