BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 83/10
17.03.2011
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.