BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - IX ZR 171/14
Leitsatz des Gerichts:
Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirk-samer Abtretung gemäß §§ 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, hat gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des Erlangten.
(Volltext)