BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 177/11
Leitsatz des Gerichts:
Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung ge-gen den GesellschafterGesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.
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