Leitsätze des Gerichts: 1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften bei vereinbarter Führung des Kontos auf Guthabenbasis. 2. Zum Einwand der Vorsatzanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften.