BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - XI ZR 174/13
Leitsatz des Gerichts:
Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank
"Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR"
ist nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfähig und nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675y BGB abweicht.
(Volltext)