BGH, Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09
Leitsatz des Gerichts:
Die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsver-trages im Sinn von § 2301 Abs. 2, § 518 Abs. 2 BGB vollzogen.
(Volltext)