BGH, Urteil vom 29. Oktober 2015 - IX ZR 222/13
Leitsatz des Gerichts:
Die auf Gläubigeranfechtung gestützte Zahlungsklage hemmt die Verjährung auch bezüglich eines alternativ gegebenen, auf Zahlung gerichteten Bereicherungsanspruchs, wenn dessen Voraussetzungen mit dem Sachvortrag der Klage dargelegt sind.