BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - II ZR 136/11

18.03.2013

Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.
2. Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.

(Volltext)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell