BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12

25.11.2013

Leitsatz des Gerichts:
Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb
gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten
sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen
klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.

(Leitsatz)

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