BGH, Urteil vom 7. April 2011 - VII ZR 209/07

03.05.2011

Leitsatz des Gerichts:
Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel
"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"
ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.

(Volltext)

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