BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - VI ZR 372/14
Leitsatz des Gerichts:
Die gemäß § 32 Abs. 1 KWG bestehende Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG bezweckt nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus durch den Bankkunden verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt oder anderweitig geschlossene Verträge erfüllt werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kreditinstituts fallen.
(Volltext)