BGH, Versäumnisurteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13
19.09.2014
Leitsatz des Gerichts: Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.