BGH, Versäumnisurteil vom 9. Juni 2011 - IX ZR 213/10
Leitsatz des Gerichts:
Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig.
(Volltext)