OLG Hamm: Beschluss vom 26. Januar 2010 - I-15 W 361/09
18.02.2010
Gegen die Entscheidung des Registergerichts, durch die eine Berichtigung der Firma der Komplementär-GmbH von Amts wegen abgelehnt worden ist, ist die Beschwerde eröffnet. Das Rechtsmittel ist nicht durch § 42 Abs. 3 FamFG ausgeschlossen. (1. Leitsatz des Gerichts)