OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 32 Wx 114/09
Leitsätze des Gerichts:
1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf.
2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt diese Zustimmungserforderniss in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.