RWS Update: EU-Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts

06.12.2022

Die EU-Kommission wird in Kürze ihren Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts veröffentlichen. Erwartet werden neue Regelungen zu Mindeststandards im Insolvenzanfechtungsrecht, zur Verbesserung des Asset Tracings für Insolvenzverwalter, zur Einführung eines Pre-Packaged Plans ("Pre-Pack"), zu den Anforderungen an die Geschäftsleitung in Krise und Insolvenz, zur Rolle des Gläubigerausschusses sowie zu einem potenziell verwalterfreien und damit ggf. kostengünstigeren Sonderverfahren für kleine und Kleinstunternehmen ("KKMU"). Daniel Friedemann Fritz, RWS-Autor und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons: "Die EU-Kommission ließ sich im Vorfeld nur begrenzt in ihre Karten schauen. Aber schon damit ist zu erwarten, dass der neue Richtlinienentwurf die Zukunft der nationalen Insolvenzrechte in der EU maßgeblich prägen wird."

Der Richtlinienentwurf wird voraussichtlich am 7. Dezember 2022 veröffentlicht und sich mit bis zu 150 Artikeln das materielle Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten vornehmen. Daniel F. Fritz: "Insgesamt verfolgt die EU-Kommission mit der Einführung eines europäischen Mindeststandards das richtige Ziel, Forum Shopping innerhalb der EU zu verhindern und grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt zu vereinfachen und zu fördern. Ob die Richtlinie hierbei der große Wurf sein kann, wird sich erst nach ihrer Lektüre zeigen. Zudem steht zu befürchten, dass die Mitgliedstaaten im Rat der EU durch Aufweichtatbestände wieder einen kleinstaaterischen Flickenteppich schaffen werden, wie dies auch beim präventiven Restrukturierungsrahmen der Fall war."

Weitere Links: Prof. Dr. Reinhard Bork - "Harmonisierung der Insolvenzanfechtungsrechte in Europa" inkl. eines als Harmonisierungsvorlage gedachten Modellgesetzes zur Insolvenzanfechtung in ZRI 2021, 873.

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