Autoren
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. (Yale)
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. (Yale), ist Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York), Fachanwalt für Steuerrecht und Partner im Hamburger Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die unternehmens- und kapitalmarktrechtliche Beratung von Unternehmen. Er ist als Autor bzw. Mitautor vielfach hervorgetreten und ist häufig Sachverständiger bei Gesetzgebungsverfahren. Seit 2008 ist er Honorarprofessor für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School.
Publikationen bei RWS
Aktuelle Zeitschriftenbeiträge bei RWS
- ZIP 2019, 11: DCGK-Reform 2019: Neue Leitplanken für die Gestaltung unternehmenswohlfördernder Vorstandsvergütung?
- EWiR 2018, 549: Keine Monatsfrist für Erhebung der Nichtigkeitsklage eines Aktionärs gegen Verwaltungsbeschluss zur Ausübung der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss
- EWiR 2018, 341: Keine Anwendung des SchVG auf unverbriefte Genussrechte – Insolvenz der Emittentin
- EWiR 2018, 39: Notarielle Niederschrift über Hauptversammlungsbeschluss mit Prozentzahlen bei zweifelsfreier Berechnungsmöglichkeit des Abstimmungsergebnisses
- ZIP 2017, 1345: CFIUS-Verfahren und Folgen für M&A-Transaktionen mit Beteiligung deutscher Unternehmen – und als Modell für die Weiterentwicklung des deutschen Außenwirtschaftsrechts?
- EWiR 2017, 229: Zur Einlagenrückgewähr durch Besicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen den Aktionär durch die AG
- EWiR 2016, 457: Keine Kündigung des Anleihegläubigers trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin bei Sanierungsbemühungen nach SchVG 1899
- EWiR 2016, 395: Zur Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu Beschlussantrag bei zwingenden Interessen der Gesellschaft an Beschlussfassung
- ZIP 2016, Beilage zu Heft 22, S. 73: Bewältigung von Normenkonflikten durch Vorstandsmitglieder
- ZIP 2016, 997: Praxisfragen der außerinsolvenzlichen Anleihenrestrukturierung nach dem SchVG
- EWiR 2016, 199: Pflicht des Aufsichtsrats zur Herabsetzung der Vorstandsvergütung wegen zurechenbarer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (hier: Insolvenzreife) auf angemessenen Betrag