Buchinformation
Bitte wählen Sie, bei welchem Anbieter Sie das E-Book kaufen möchten:
Hofmeier / de Bruyn
Insolvenzanfechtung nach Verfahrensaufhebung oder -einstellung
Beiträge zum Insolvenzrecht 54
1. Aufl. 2019
Brosch. 168 Seiten
RWS Verlag, Köln
ISBN 978-3-8145-1654-7
Kurzinfo
Das Rechtsinstitut der Insolvenzanfechtung trägt nicht nur in der Praxis wesentlich dazu bei, die Insolvenzmasse zu mehren, sondern ist seit jeher Gegenstand von kontroversen Auseinandersetzungen über seine Dogmatik. Lange Zeit wurde die Durchdringung der Fragen rund um den Anspruch aus Insolvenzanfechtung, der heute in § 143 InsO geregelt ist, durch aufwendige Konstruktionen begleitet. Inzwischen hat eine Gegenbewegung eingesetzt, die den Anspruch aus § 143 Abs. 1 InsO als schuldrechtlichen Anspruch qualifiziert.
Diese Tendenz setzt der Autor fort, indem er sich im Schwerpunkt dem Schicksal des Insolvenzanfechtungsanspruchs für den Fall annimmt, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt und daher (einstweilen) nicht fortgeführt wird. Zu dieser Frage enthält § 259 Abs. 3 InsO für das Insolvenzplanverfahren eine ausdrückliche Regelung, die der Praxis vielfach einiges abverlangt. Ihre Wirkungen und Voraussetzungen waren unlängst auch mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Von der Vorschrift des § 259 Abs. 3 InsO abgesehen, beinhaltet die InsO keine weiteren Regelungen zum Schicksal des Insolvenzanfechtungsanspruchs bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der Autor hat sich zur Aufgabe gemacht, dieser kaum geregelten Frage umfassend nachzugehen.
Downloads
Rezensionen
„... de Bruyn ist es im Ergebnis wirklich gelungen, zu einem in sich konsistenten Bild des vorläufigen Gläubigerausschusses zu gelangen, das maßgeblich auch dadurch erreicht werden konnte, dass die Ergebnisse nicht interessenorientiert argumentativ verortet werden [...], sondern sich strikt an der Genese, dem Wortlaut und Willen des Gesetzgebers ausrichten.“ (Prof. Dr. Hans Haarmeyer, in: ZInsO 37/2015)
Autoren
Dr. Xaver Hofmeier studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der Universität zu Köln. Während der Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer deutschen Insolvenzverwalterkanzlei in Köln und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Anschließend absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Köln mit Stationen bei einer multidisziplinären Wirtschaftskanzlei und bei einem Notar.
Dr. Benedikt de Bruyn studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Prozessabteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig und ist Rechtsanwalt in München.
Weitere Publikationen bei RWS