Vereinigung von Wohnungseigentumseinheiten
1. Die unterzeichnenden Holger und Beate Meier sind Eigentümer der im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Barmen verzeichneten Wohnungseigentumseinheiten:
a) Blatt 20477:
29/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück
Flur 300, Flurstück 90, |
Gebäude-
und Freifläche, |
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss vorn links nebst einem Kellerraum im Kellergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 11 bezeichnet,
b) Blatt 20478:
43/1.000 Miteigentumsanteil an dem unter a) genannten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss vorn rechts nebst einem Kellerraum im Kellergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichnet.
zu je ½ Miteigentumsanteil.
2. Im Grundbuch sind eingetragen:
In Abteilung II: …
In Abteilung III: …
3. Die Eigentümer vereinigen hiermit die vorbezeichneten Wohnungseigentumseinheiten gemäß § 890 Abs. 1 BGB zu einem
72/1.000 Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundstück,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 11/12 bezeichneten Wohnung im 2. Obergeschoss vorn (rechts und links) nebst zwei im Kellergeschoss gelegenen, ebenfalls mit Nr. 11/12 bezeichneten Kellerräumen.
4. Die Eigentümer bewilligen und beantragen die entsprechende Eintragung im Grundbuch.
Der die Unterschriften der Eigentümer beglaubigende Notar ist ermächtigt, diese Vereinigungserklärung zu ändern und zu ergänzen, soweit dies zum grundbuchlichen Vollzug erforderlich oder zweckmäßig ist.
Der Verkehrswert der Wohnung Nr. 11/12 wird mit …, – EUR angegeben.
Wuppertal, den …
[Unterschriften]
Die vorstehenden, vor mir anerkannten Namensunterschriften der Eheleute Herrn Holger Meier, Angestellter, geboren am 18. Januar 1959, und Frau Beate Meier geborene Müller, Angestellte, geboren am 18. Mai 1963, beide wohnhaft in 58091 Hagen, Hohe Straße 29, ausgewiesen durch Vorlage der Bundespersonalausweise, beglaubige ich hiermit.
Wuppertal, den …
[…, Notar]