Variante 1: Mitteilung einer unmittelbaren
Beteiligung (§ 21 WpHG)
A-AG, [Sitz]
ISIN: [...];
WKN: [...]
Veröffentlichung
gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Stimmrechtsmitteilung
nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Die X-Inc.,
[Sitz], USA, hat uns am [Datum] gem. § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz], Deutschland,
ISIN: […], am [Datum] die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erreicht
hat und zu diesem Tag 3,00 % ([Anzahl] Stimmrechte) beträgt.
[Ort],
[Datum]
Der Vorstand
Variante 2:
Mitteilung einer mittelbaren Beteiligung (§§ 21, 22 WpHG)
A-AG, [Sitz]
ISIN: [...];
WKN: [...]
Veröffentlichung
gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Stimmrechtsmitteilungen
nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Die X-GmbH,
[Sitz], Deutschland, hat uns am [Datum] gem. § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz],
am [Datum] die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 %
der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 15,04 % ([Anzahl]
Stimmrechte) betrug. Davon waren der X-GmbH 15,04 % ([Anzahl]
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der X-GmbH
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der A-AG jeweils 3 %
oder mehr beträgt, gehalten:
Y-GmbH, [Sitz],
Deutschland;
Z-GmbH, [Sitz],
Deutschland.
Die X-GmbH
hat uns am [Datum] außerdem gem. §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer unmittelbaren Tochtergesellschaft
Y-GmbH, [Sitz], Deutschland, an der A-AG, [Sitz], am [Datum]
die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte
überschritten hat und zu diesem Tag 15,04 % ([Anzahl] Stimmrechte)
betrug. Davon waren der X-GmbH GmbH 9,99 % ([Anzahl] Stimmrechte)
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der X-GmbH
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der A-AG jeweils 3 %
oder mehr beträgt, gehalten:
Z-GmbH, [Sitz].
Die X-GmbH,
hat uns am [Datum] weiter gem. §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft
Z-GmbH, [Sitz], Deutschland, an der A-AG, [Sitz], am [Datum]
die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und
zu diesem Tag 9,99 % ([Anzahl] Stimmrechte) betrug.
[Ort],
[Datum]
Der Vorstand
Variante 3:
Mitteilung von Finanzinstrumenten (§ 25 WpHG)
A-AG, [Sitz]
ISIN: [...];
WKN: [...]
Veröffentlichung
gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Stimmrechtsmitteilungen
nach § 25 Abs. 1 WpHG (Finanzinstrumente)
1. Herr XY, Deutschland, hat uns am [Datum der
Mitteilung] gem. § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am [Datum
der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die
er aufgrund mittelbar gehaltener Finanzinstrumente einseitig erwerben kann und
aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwelle von 5 % der
Stimmrechte an der A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätte und an
diesem Tag 6,50 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würde. Hierbei
beträgt der aufgrund von Finanzinstrumenten (Call Option) beziehbare
Stimmrechtsanteil von Herrn XY 3,75 % ([Anzahl] Stimmrechte) und
der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 2,75 % ([Anzahl]
Stimmrechte). Der Ausübungszeitraum für die Call Option liegt zwischen dem [Datum]
und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum]. Die von Herrn XY
mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente werden dabei über folgendes von ihm
kontrolliertes Unternehmen gehalten: Y-S.à.r.l., [Sitz], Luxemburg
2. Die Y-S.à.r.l., [Sitz], Luxemburg, hat
uns am [Datum der Mitteilung] gem. § 25 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie am [Datum der Schwellenüberschreitung] durch
Zusammenrechnung von Stimmrechten, die sie aufgrund unmittelbar gehaltener
Finanzinstrumente einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten nach § 21
Abs. 1 WpHG die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der A-AG, [Sitz],
Deutschland, überschritten hätte und an diesem Tag 6,50 % ([Anzahl]
Stimmrechte) halten würde. Hierbei beträgt der aufgrund von Finanzinstrumenten
(Call Option) beziehbare Stimmrechtsanteil der Y-S.à.r.l. 3,75 % ([Anzahl]
Stimmrechte) und der Stimmrechtsanteil nach § 21 Abs. 1 WpHG
2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte). Der Ausübungszeitraum für die Call
Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt
am [Datum].
[Ort],
[Datum]
Der Vorstand
Variante 4:
Mitteilung einer wesentlichen Beteiligung (§ 27a WpHG)
Veröffentlichung
gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung
einer Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
Die X-GmbH,
[Sitz], Deutschland, hat uns am [Datum der Stimmrechtsmitteilung]
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz], Deutschland,
ISIN: [...], WKN […], am [Datum der Schwellenüberschreitung] die
Schwelle von 10 % überschritten und an diesem Tag 10,41 Prozent (das
entspricht [Anzahl] Stimmrechten) betragen hat. Am [Datum der
Mitteilung nach § 27a WpHG] hat uns die X-GmbH ergänzend dazu gem.
§ 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Erzielung von
Handelsgewinnen.
2. Ein weiterer Erwerb von Aktien der A-AG durch
die X-GmbH ist derzeit nicht geplant.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des
Vorstands oder des Aufsichtsrats der A-AG strebt die X-GmbH derzeit nicht an.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der A-AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt die X-GmbH nicht an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde zu 20 %
aus Eigenmitteln und im Übrigen aus Fremdmitteln finanziert.
[Ort],
[Datum der Veröffentlichung]
Der Vorstand