Die A-AG,
[Sitz], Deutschland, teilt gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit,
dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der A-AG, [Sitz], Deutschland,
ISIN: […], WKN: […] am [Datum der Schwellenunterschreitung] die Schwelle
von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 0,00 % (das
entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.