[…] AG, [Sitz]
WKN […]/ISIN
[…]
Dividendenbekanntmachung
Die
ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom [Datum] hat
beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres […] eine Dividende in
Höhe von […] € je dividendenberechtigter Stückaktie zu zahlen, einen
Betrag in Höhe von […] € in andere Gewinnrücklagen einzustellen und einen
Betrag in Höhe von […] € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die
Dividende wird ab dem [Datum], unter Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die
Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden
Kreditinstitute ausgezahlt.
Bei inländischen
Aktionären erfolgt der Abzug der Steuer unabhängig vom persönlichen
Einkommensteuersatz und hat Abgeltungswirkung. Für Aktionäre mit einem
persönlichen Steuersatz unterhalb von 25 % besteht die Möglichkeit, die
Dividendeneinnahmen in der Einkommensteuererklärung anzugeben und die Differenz
zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen.
Der Abzug
von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für
sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre,
die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das
in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge
bereits aufgebraucht ist.
Bei
ausländischen Aktionären wird die deutsche Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags im Falle eines zwischen dem betreffenden Staat und
der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung (DBA) grundsätzlich auf den nach diesem DBA zulässigen
Höchstsatz ermäßigt. Erstattungsanträge müssen spätestens bis zum 31. Dezember
[…] beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.
[Ort],
[Datum]
[…] AG
Der Vorstand