Der Begriff
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und transparente
Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung
ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere
Entscheidungs- und Kontrollprozesse.
Der Vorstand
berichtet nachfolgend – zugleich für den Aufsichtsrat – gem. Ziffer 3.10 des
Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance bei der […]
AG. Dieser Bericht enthält als Bestandteil des Lageberichts der Gesellschaft
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB und den
Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 und Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate
Governance Kodex zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Erklärung zur Unternehmensführung
Entsprechenserklärung
2010
Vorstand und
Aufsichtsrat der […] AG haben im [Datum] folgende gemeinsame
Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben:
„Der Vorstand und der Aufsichtsrat
erklären, dass die […] AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung den
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 18.6.2009 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 26.5.2010
entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend
aufgeführten Ausnahmen: 1) Der Aufsichtsrat hat für seine
Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der
unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des
Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende
Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity)
berücksichtigen und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen
vorsehen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Solange derartige Zielsetzungen
nicht erfolgt sind, werden sie bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats nicht
berücksichtigt und die Zielsetzungen und der Stand der Umsetzung nicht im
Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 3).
Begründung: Der Aufsichtsrat hat bereits in der
Vergangenheit eine Altersgrenze für seine Mitglieder festgelegt und
berücksichtigt diese bei Wahlvorschlägen. Ob der Aufsichtsrat darüber hinaus
konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festlegt und welche Ziele insoweit
unter Beachtung der besonderen Situation unseres Unternehmens sinnvoll wären,
prüft der Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung
noch. Entsprechend der (noch) nicht erfolgten Festlegung weiterer konkreter
Ziele können solche bei Wahlvorschlägen momentan nicht berücksichtigt und die
Zielsetzungen und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate Governance
offengelegt werden. |
2) Die Gesellschaft hat für ihre Organe eine
D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Der durch das Gesetz
zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung eingeführten Pflicht zur
Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Vorstands nach
§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG wird die Gesellschaft innerhalb der
gesetzlichen und anstellungsvertraglich eingeräumten Umsetzungsfristen
nachkommen. In der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
wird kein Selbstbehalt vereinbart (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 3). Begründung: Selbstbehalte werden in der Regel durch
die Mitglieder des betreffenden Organs selbst versichert, so dass die
eigentliche gesetzliche Funktion des Selbstbehalts leerläuft. 3) Dem Aufsichtsrat gehören
mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands an. (Kodex Ziffer 5.4.2,
Satz 3). Begründung: Eine Regelung dieser Art wird als eine für die […] AG nicht sinnvolle
Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu
wählen, betrachtet. 4) Der Aufsichtsrat hat keinen
Nominierungsausschuss gebildet, der dem Aufsichtsrat für dessen
Wahlvorschläge an die Hauptversammlung betreffend die Wahl von Mitgliedern
des Aufsichtsrats Vorschläge unterbreitet (Kodex Ziffer 5.3.3.) Begründung: Da dem aus sechs
Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nur Mitglieder der Anteilseigner
angehören und kein Effizienzverlust bei der Beratung der Wahlvorschläge im
Gesamtaufsichtsrat zu beobachten war, besteht keine Notwendigkeit, einen
Nominierungsausschuss zu bilden. 5) Die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder enthielt und enthält keine erfolgsorientierten
Bestandteile (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2). Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat
möchten keine an den Konzernerfolg geknüpften Anreize setzen, um die
erforderliche unabhängige Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu stärken. [Ort], [Datum]. Für den
Aufsichtsrat der […] AG Für
den Vorstand der […] AG Vorsitzender des
Aufsichtsrats gez. gez.
|
Angaben zu
Unternehmensführungspraktiken
Die […] AG
misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und
Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste
und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des
Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten
Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken.
Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im
Unternehmen sicher (vgl. dazu die Ausführungen zum Risikomanagement innerhalb
des Konzern-Lageberichts) und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz
sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe
der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts-
und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und
veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener
Corporate-Governance-Grundsätze oder
Compliance-Richtlinien bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen
Gegebenheiten der […] AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen
die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden
Vorstand und Aufsichtsrat umgehend reagieren.
Arbeitsweise von Vorstand und
Aufsichtsrat – duale Führungsstruktur
Wie im
deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der
[…] AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Beide Gremien sind personell voneinander getrennt und können so ihren
unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die
Leitung der Gesellschaft und des Konzerns, dem Aufsichtsrat die Überwachung des
Vorstands.
Dem Vorstand
der […] AG obliegt die eigenverantwortliche Leitung des Konzerns. Die
Leitungsaufgabe, bestehend insbesondere aus der Festlegung der
Unternehmensziele, der strategischen Ausrichtung des Konzerns und dessen
Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung und die
Konzernfinanzierung wird dabei vom Vorstand als Kollegialorgan wahrgenommen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die
gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die
einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen durch die Geschäftsordnung des
Vorstands zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Die Zusammenarbeit
innerhalb des Vorstands wird ebenfalls durch die Geschäftsordnung des Vorstands
näher festgelegt.
Der
Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Bei im Einzelnen
definierten Maßnahmen von grundlegender Bedeutung in der Gesellschaft oder im
Konzern, wie beispielsweise umfangreichen Investitionen und Rechtsgeschäften,
ist die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der
Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende
koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die
Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang
der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 liefert der Bericht des
Aufsichtsrats.
Zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt zwei Ausschüsse
eingerichtet: ein Präsidium und den Prüfungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten
die Beschlüsse des Aufsichtsrats zu den ihnen durch Aufsichtsratsbeschluss
zugewiesenen Themen vor, die anschließend im Plenum zu behandeln und zu
beschließen sind. Darüber hinaus beschließen das Präsidium und der
Prüfungsausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Angelegenheiten, die nach den
gesetzlichen Bestimmungen einem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen
werden können. Die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats ist im
Bericht des Aufsichtsrats dargestellt. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist
als unabhängiger Finanzexperte i. S. v. § 100 Abs. 5 AktG
bzw. Ziffer 5.3.2 Deutscher Corporate Governance Kodex Herr/Frau […].
Enge Zusammenarbeit von Vorstand und
Aufsichtsrat
Im Interesse
des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat miteinander eng zusammen.
Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der
Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert
den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung,
Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen.
Offenlegung von Interessenkonflikten
Jedes
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende
Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Soweit der Aufsichtsrat über
Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG beschließt, wirkt
das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung nicht mit. Über
entsprechende Verträge wurde im Berichtsjahr nicht beschlossen.
Interessenkonflikte bestanden nicht.
Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz und
Unabhängigkeit geprüft
Der
Aufsichtsrat stellt seine Effizienz und seine Unabhängigkeit regelmäßig auf den
Prüfstand. Die Prüfung der Effizienz erfolgt anhand eines unternehmensspezifisch
ausgerichteten Fragebogens, dessen Auswertung zeitnah erfolgt. Die Ergebnisse
werden ausführlich besprochen und die Erkenntnisse in die weitere Arbeit
integriert. Die regelmäßige Beurteilung der Unabhängigkeit erfolgt nach den
Maßstäben von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die
derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats führt alle fachlichen
Qualifikationen zusammen, die der Aufsichtsrat insgesamt benötigt, um seine
Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.
Zusammensetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat
Der Vorstand
besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Die Geschäftsverteilung zwischen den
Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus einem Geschäftsverteilungsplan. Der
Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, der an der
Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder.
Dem
Aufsichtsrat der […] AG gehören sechs Mitglieder an, die sämtlich von der
Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder
des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Derzeit gehören drei ehemalige
Vorstandsmitglieder der AG dem Aufsichtsrat an. Die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das am [Datum] endende Geschäftsjahr beschließt.
Hinsichtlich
der aktuellen personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach
§ 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzern-Anhang verwiesen.
Meldepflichtige
Wertpapiergeschäfte und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Gemäß
§ 15a des WpHG haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die
Veräußerung von Aktien der […] AG oder sich darauf beziehender
Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 000 € im Kalenderjahr mindestens erreichen. Im Geschäftsjahr
[Jahr] lagen der […] AG die in nachfolgender Tabelle aufgeführten
meldepflichtigen Transaktionen vor:
[Tabelle]
Aktienbesitz von Vorstand und
Aufsichtsrat
Die Zahl der
direkt oder indirekt von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden
Finanzinstrumente ist zum [Datum] größer als ein Prozent der
ausgegebenen Aktien. Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
[Tabelle]
Aktionäre und Hauptversammlung
In der
Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der […] AG ihre Rechte wahr. Die
Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats.
Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über
Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des
Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den
Vorstand zu stellen. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
ermöglicht ihren Aktionären die Wahrnehmung des Stimmrechts auf der
Hauptversammlung durch einen Vertreter ihrer Wahl oder durch einen
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und unterstützt
entsprechend ihrer Satzung die Briefwahl.
Transparente Kommunikation
Die […] AG
berichtet in jedem Quartal ausführlich über den Geschäftsverlauf und die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über
Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet.
Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden
umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der […] AG ist ein
wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der
allgemeinen Öffentlichkeit. Im Rahmen ihrer Investor-Relations-Tätigkeit steht
die Gesellschaft in regelmäßiger und enger Verbindung mit ihren Aktionären und
potenziellen Anlegern. Die Vorstände der Gesellschaft treffen sich regelmäßig
mit Analysten und potenziellen Investoren im Rahmen von Roadshows und
Analystenkonferenzen. Hierzu erstellte Präsentationen sind auf der Website der
Gesellschaft eingestellt. In deutscher und englischer Sprache bietet die
Gesellschaft auf ihrer Website außerdem Finanzberichte sowie Ad-hoc- und
sonstige Mitteilungen an. Ebenso sind dort die Satzung der Gesellschaft, die
Geschäftsordnung sowie sonstige Dokumente eingestellt. Der Finanzkalender
informiert über wichtige Termine.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die AG
erstellt ihren Konzern-Abschluss nach International Financial Reporting
Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gem. den Regelungen des HGB
aufgestellt. Der Abschluss des Gesamtjahres wird vom Vorstand aufgestellt und
vom Aufsichtsrat geprüft, ebenso wie die Quartals- und
Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der
von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer
gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den
Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest.
Vergütungsbericht
Der
nachstehende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern. Wegen der zusätzlichen Angaben nach §§ 285
Nr. 9 und 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird auf den Konzernanhang
verwiesen (Tz. […] ff.).
Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die
Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig
überprüft. Die Vorstandsvergütung umfasst neben einer fixen Vergütung und
Nebenleistungen eine variable, leistungsbasierte Komponente sowie eine
Komponente mit langfristiger Anreizwirkung. Die Gesamtbezüge und die einzelnen
Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem
angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds,
seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den
Zukunftsaussichten der […] AG und sind auch unter Berücksichtigung des
Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft
gilt, angemessen.
Der
Aufsichtsrat hat die Vergütungsstruktur des Vorstands mit Blick auf das
am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der
Vorstandsvergütung überprüft und im Bereich der variablen Vergütung geändert.
Im Fokus stand die Anreizwirkung auf eine nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens
bei angemessener Gesamtvergütung und die Schaffung einer variablen Vergütung,
die dem Geschäftsmodell der […] AG Rechnung trägt. Das geänderte
Vergütungssystem gilt seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 für alle
Vorstandsmitglieder.
Die
Gesamtvergütung des Vorstands ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus drei
Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung (Fixgehalt), einer
kurzfristigen erfolgsbezogenen Vergütung (Tantieme) und einer langfristigen
erfolgsbezogenen Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage.
Das
Fixgehalt wird in zwölfmonatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Zum Fixgehalt
gehören zusätzliche Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen in
einem Anspruch auf die Nutzung eines angemessenen Dienstwagens auch zur
privaten Nutzung, Zuschüssen zu Wohnungs- und Umzugskosten, sowie
Versicherungsprämien. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von
jedem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.
Als
kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung wird eine Tantieme in Höhe von […]
Prozent des das Konzern-EBIT nach Minderheitsbeteiligungen des betreffenden
Geschäftsjahres von […] € übersteigenden Betrags gewährt. Die variable Vergütung
ist auf maximal […] € beschränkt. Die Tantieme wird mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung des nachfolgenden Geschäftsjahres fällig.
Weiterhin
erhalten die Vorstandsmitglieder eine langfristig bemessene, bare
Vergütungskomponente, bei der tatsächliche Leistung der einzelnen
Vorstandsmitglieder über ihre jeweilige Amtszeit anhand individueller
langfristiger Ziele berücksichtigt wird. Die zu erreichenden Ziele werden vom
Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der verschiedenen Positionen und
Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und einer nachhaltig erfolgreichen
Entwicklung der Gesellschaft festgelegt. Die Laufzeiten entsprechen den
individuellen Amtszeiten und die Höhe der erzielbaren zusätzlichen Vergütung
ist von den jeweiligen individuellen Fixgehältern abhängig. Die derzeit
geltenden Ziele umfassen […]. Die zusätzliche Vergütung reicht von 30 %
des Fixgehalts (bei 80 %iger Zielerreichung), über 50 % (bei
100 %iger Zielerreichung) bis zu maximal 80 % des festen Grundgehalts
p.a. (bei über 120 %iger Zielerreichung). Bei einer Zielerreichung unter
80 % wird keine zusätzliche Tantieme ausbezahlt. Der Höchstbetrag der
zusätzlichen Tantieme ist auf 80 % des Fixgehalts beschränkt.
Aktien- oder
aktienkursbasierte Vergütungselemente werden nicht gewährt.
Vorstand und
Aufsichtsrat haben dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am
[…] 2010 gem. § 120 Abs. 4 AktG vorgelegt. Die Hauptversammlung
hat das Vergütungssystem der Gesellschaft mit großer Mehrheit von rund […] %
der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Die
Vorstandsverträge enthalten für den Fall der vorzeitigen Beendigung der
Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen, die auf 80 %
des Fixgehalts, das anderenfalls bis zum Ablauf der Amtszeit gezahlt worden
wäre, begrenzt sind. Für den Fall eines “Change of Control” sind keine
Abfindungszahlungen vereinbart. Pensionszusagen sind nicht erteilt, die
Mitglieder des Vorstands haben jedoch die Möglichkeit, Teile ihres Fixgehalts
im Wege der Entgeltumwandlung in eine extern finanzierte Altersvorsorge ihrer
Wahl einzuzahlen.
Die Gesamtvergütung
des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr [Jahr] auf [...] € (Vorjahr [...] €). Der
erfolgsunabhängige Teil (einschließlich geldwerter Vorteile aus Dienstwagen und
Zuschüssen zur Sozialversicherung) betrug [...] €
(Vorjahr [...] €). Da das Gesamtunternehmensziel Konzern-EBIT nicht
erreicht wurde, wurde keine erfolgsbezogene Jahrestantieme fällig (Vorjahr
[...] €).
Die folgende
Tabelle gibt einen umfassenden Überblick über die im abgelaufenen Geschäftsjahr
an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gezahlten Vergütungen:
Name |
Fixgehalt |
jährl. Tantieme |
erfolgsbezogene langfristige Vergütung |
Sachleistungen |
Gesamt |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Jedes
Aufsichtsratsmitglied erhält – bis auf Widerruf dieser Regelung durch einen
künftigen Hauptversammlungsbeschluss – eine feste jährliche Vergütung von [...]
€, die nach Ablauf eines Geschäftsjahres und anteilig
für volle Mandatsmonate zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein
Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Vorsitz und Mitgliedschaft
in den Ausschüssen werden mit [...] € p.a.
(Vorsitz) und [...] € p.a. (Mitgliedschaft) vergütet.
Zudem erhält
jedes Aufsichtsratsmitglied – neben dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher
Auslagen – für jede Sitzung des Aufsichtsrats 1 500 €. Die Beträge verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender
Mehrwertsteuer. Vergütungen für aufgrund entsprechender Verträge persönlich
erbrachte Leistungen wurden nicht gezahlt.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im
Geschäftsjahr 2010 auf [...] € (Vorjahr [...] €) und die Sitzungsgelder und Reisekosten [...] € (Vorjahr [...] €. Diese
Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt:
[…]