Urkundenrolle
Nr. […]/[Jahr]
Notarielle Niederschrift über die ordentliche
Hauptversammlung der […] Aktiengesellschaft, [Ort]
Der
unterzeichnende Notar [Vorname, Name] mit dem Amtssitz in [Ort],
begab sich heute um [...] Uhr auf Ersuchen des Vorstands der […]
Aktiengesellschaft, [Ort], in die [Angabe der genauen Räumlichkeiten
der Hauptversammlung mit Anschrift], um die Niederschrift über die dorthin
einberufene ordentliche Hauptversammlung der eingangs bezeichneten
Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt) aufzunehmen.
Eine
Vorbefassung des Notars i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 7
BeurkG liegt nach Kenntnis des unterzeichnenden Notars nicht vor.
Der Notar
traf am Versammlungsort an:
1. Vom Aufsichtsrat der Gesellschaft, dem
a) [...]
b) [...]
c) [...]
…
angehören: die zu Buchst. a) bis […])
Genannten. [Alternativ: Die abwesenden Ausichtsratsmitglieder hatten
sich entschuldigt.]
2. Vom Vorstand der Gesellschaft, dem
a) [...]
b) [...]
c) [...]
…
angehören:
die zu Buchst. a) bis […]) Genannten.
3. Von den Aktionären der Gesellschaft: die gem.
dem in der Versammlung ausliegenden Teilnehmerverzeichnis (samt Nachträgen 1
bis […]) aufgeführten Aktionäre und Aktionärsvertreter.
Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr […] (nachfolgend der „Vorsitzende“
genannt), übernahm den Vorsitz der Versammlung und eröffnete um [...] Uhr
die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft.
Nach
Begrüßung der Teilnehmer, Informationen über die Änderungen im Aufsichtsrat
und Vorstand und nach Vorstellung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des
Vorstands gab der Vorsitzende bekannt, dass der Präsenzbereich der
Versammlungssaal und das Foyer ist und die Beschallung sich auf den Saal sowie
auf das Foyer mit seinen Nebenräumen erstreckt. Die Abgabe von
Stimmabschnitten, zu der jeweils ausdrücklich aufgerufen werde, sei nur im Saal
möglich.
Der
Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur heutigen Hauptversammlung mit
der Tagesordnung durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger vom [Datum]
ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgte und am selben Tag auch Medien zur
europaweiten Verbreitung zugeleitet worden war. Ein Ausdruck der Bekanntgabe
im Bundesanzeiger lag dem anwesenden Notar vor und konnte eingesehen werden.
Darin ist, wie der beurkundende Notar hiermit bescheinigt, die Einladung zur
heutigen Hauptversammlung mit dem als Anlage 1 zu dieser Niederschrift
ersichtlichen Inhalt veröffentlicht worden.
Der
Vorsitzende wies darauf hin, dass der Vorstand den Kreditinstituten,
Finanzdienstleistungsinstituten und Aktionärsvereinigungen, die in der letzten
Hauptversammlung Stimmrechte für Aktionäre ausgeübt oder die die Mitteilung
verlangt haben, ebenso wie Aktionären, die die Mitteilung verlangt haben [bei
Namensaktien: oder zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in
unserem Aktienregister eingetragen waren], die Einberufung der Hauptversammlung
ordnungsgemäß mitgeteilt hat. Seit Bekanntgabe der Einladung seien die
Einladung mit der Tagesordnung und die weiteren Unterlagen zu der heutigen
Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gewesen. Die
Unterlagen lägen auch heute zur Einsicht im Foyer und am Wortmeldetisch aus.
Der
Vorsitzende stellte fest, dass der Gesellschaft innerhalb der Frist des
§ 126 AktG keine Gegenanträge von
Aktionären zugegangen sind. Es seien auch keine Wahlvorschläge oder
Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung eingegangen.
Der
Vorsitzende stellte sodann fest, dass die Hauptversammlung damit form- und
fristgerecht einberufen worden ist.
Der
Vorsitzende stellte weiter fest, dass das Teilnehmerverzeichnis der anwesenden
Aktionäre noch fertiggestellt werde, dass er die Präsenz jedoch vor der ersten
Abstimmung bekannt geben und zur Einsichtnahme zugänglich machen werde.
Präsenzänderungen würden bis zum Ende der Hauptversammlung in Nachträgen
festgehalten, die ebenfalls zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden.
Er bat die
Aktionäre und die Aktionärsvertreter, die die Hauptversammlung vorübergehend
bis zum Beginn der Abstimmung verlassen wollen, ihren Stimmabschnittsbogen am
Abmeldeschalter abzugeben und den anhängenden Präsenzkontrollabschnitt zu
behalten, da er nach Rückkehr zum erneuten Empfang des Stimmabschnittsbogens
und zum Wiedereintritt in die Hauptversammlung sowie zur Teilnahme an den
Abstimmungen legitimiere. Er wies Aktionäre und Aktionärsvertreter, die die
Hauptversammlung endgültig verlassen wollen oder aus sonstigen
Gründen ihr Stimmrecht bei den Abstimmungen nicht selbst ausüben wollen, auf
die Möglichkeit hin, einen anderen Hauptversammlungsteilnehmer oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mit der Wahrnehmung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen
und erläuterte das Verfahren hierfür. Für den Fall, dass keine Bevollmächtigten
bestimmt würden, bat der Versammlungsleiter darum, dies den Mitarbeitern am Abmeldeschalter
mitzuteilen und dort den Stimmabschnittsbogen abzugeben, damit das Teilnehmerverzeichnis
berichtigt werden kann. Der Versammlungsleiter wies darauf hin, dass während
eines Abstimmungsvorganges die Eingangs- und Ausgangskontrolle geschlossen
wird, damit die Präsenz während der Abstimmung unverändert bleibt und darum
gebeten werde, einem anderen Versammlungsteilnehmer oder dem
Stimmrechtsvertreter Vollmacht zur Wahrnehmung der Stimmrechte zu erteilen,
falls ein Verlassen der Hauptversammlung während dieser Zeit erforderlich
sei.
Unter
Hinweis darauf, dass nach der Satzung die Art und Form der Abstimmung in der
Hauptversammlung vom Vorsitzenden zu bestimmen ist, legte der Vorsitzende
fest, dass die Abstimmung durch Einsammeln der ausgegebenen Stimmabschnitte
im Saal erfolgt. Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Subtraktionsverfahren
ermittelt, d. h. die Nein-Stimmen und die Stimmenthaltungen würden
eingesammelt und ausgezählt und die Ja-Stimmen dann durch Subtraktion von der
Präsenz errechnet. [Alternativ bei Additionsverfahren: Das
Abstimmungsergebnis werde nach dem Additionsverfahren ermittelt, d.h. sowohl
die Ja-Stimmen als auch die Nein-Stimmen würden eingesammelt und ausgezählt
werden.] [Alternativ bei Briefwahl: Zu den so
ermittelten Ja- und Nein-Stimmen der Teilnehmer würden dann jeweils die Ja- und
Nein-Stimmen der Briefwähler hinzugerechnet.] Zur Vereinfachung und
Beschleunigung der Abstimmung und der Auszählung werde ein konzentrierter
Abstimmungsvorgang im Anschluss an die Debatte durchgeführt. Einwände
hiergegen wurden nicht erhoben.
Ferner legte
der Vorsitzende fest, dass die Diskussion im Anschluss an den Bericht des
Vorstands zu Punkt 1 der Tagesordnung in Form einer Generaldebatte auch auf die
weiteren Tagesordnungspunkte 2 – 5 erstreckt und im Anschluss daran über die einzelnen
Tagesordnungspunkte getrennt und nacheinander abgestimmt werde.
Der
Vorsitzende wies darauf hin, dass der Ablauf der Hauptversammlung nicht auf
Tonband aufgenommen wird und keine Videoaufnahme erfolgt. Teilnehmern an der
Hauptversammlung wurden Bild- und Tonbandaufzeichnungen nicht gestattet. Ein
stenographisches Protokoll werde nicht angefertigt.
Alternativ
bei entsprechender Satzungsgrundlage zur Übertragung der Hauptversammlung: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die gesamte
Hauptversammlung [alternativ: die Eröffnung der Hauptversammlung sowie
die Rede des Vorstandsvorsitzenden] gem. § […] der Satzung unserer
Gesellschaft für alle Aktionäre [alternativ: und die interessierte
Öffentlichkeit] in voller Länge im Internet übertragen werde. Die Eröffnung
der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden als den Versammlungsleiter sowie
die Rede des Vorstandsvorsitzenden würden auch nach der Hauptversammlung als
Aufzeichnung zur Verfügung stehen.
Die
Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:
Punkt 1
der Tagesordnung:
Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der
[...] AG sowie des zusammengefassten Lagebericht der […] AG und des Konzerns [alternativ:
des Lageberichts der […] AG und des
Konzernlageberichts] für das Geschäftsjahr […], des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB.
Der
Vorsitzende gab bekannt, dass der festgestellte Jahresabschluss und der
Konzernabschluss zum […], mit dem zusammengefassten Lagebericht der
Gesellschaft und des Konzerns [alternativ: des Lageberichts und des
Konzernlageberichts] von der als Abschlussprüfer bestellten [Wirtschaftsprüfungsgesellschaft],
[Ort], geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen worden sind.
Der
Vorsitzende gab weiter bekannt, dass die Unterlagen den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthalten.
Der
Vorsitzende erläuterte sodann den schriftlichen Bericht des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat habe den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten
Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns [alternativ bei
Gewinnverwendungsvorschlag: sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung
des Bilanzgewinns] geprüft. Der Aufsichtsrat habe den Prüfungsbericht der
Abschlussprüfer erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Über das
Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung schriftlich berichtet.
Der Aufsichtsrat habe schließlich den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft sei damit festgestellt. [Bei
Gewinnverwendungsbeschluss: Der Aufsichtsrat habe sich dem
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.] [Bei
Abhängigkeitsbericht: Der Aufsichtsrat habe außerdem den vom
Vorstand erstellten Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prüfung unterzogen. Er
habe dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den
Abschlussprüfer zugestimmt und keine Einwendungen gegen die Erklärung des
Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhoben.]
Der
Vorsitzende informierte sodann über die Grundzüge des Vergütungssystems des
Vorstands und deren Veränderungen.
Sodann
erteilte der Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden des Vorstands der
Gesellschaft, Herrn/Frau […], der/die einen ausführlichen Bericht unter anderem
zum abgelaufenen Geschäftsjahr, zur Lage des Unternehmens einschließlich eines
Ausblicks auf die zukünftige Entwicklung erstattete sowie die ausliegenden
Vorlagen und die Beschlussvorschläge der Verwaltung erläuterte.
Aussprache
Der
Vorsitzende eröffnete sodann die Aussprache zu allen Tagesordnungspunkten.
Mehrere Aktionäre meldeten sich zu Wort. Die Mitglieder des Vorstands
beantworteten die von den Aktionären gestellten Fragen und Auskunftsersuchen. [Der
Aufsichtsratsvorsitzende beantwortete die
den Aufsichtsrat betreffenden Fragen sowie Nachfragen zu den Vorstands-vergütungen.
Seine Antworten machte sich der Vorstand sämtlich ausdrücklich zu eigen.]
Der
Vorsitzende vergewisserte sich durch Frage an die Teilnehmer, dass keine
Wortmeldungen oder Fragen mehr vorliegen und alle gestellten Fragen beantwortet
sind. Gegen diese Feststellung erhob sich in der Versammlung kein Widerspruch.
Er schloss daraufhin um […] Uhr die Generaldebatte zu allen Tagesordnungspunkten
und stellte fest, dass Punkt 1 der Tagesordnung damit ausreichend
behandelt und erledigt sei.
Abstimmung
Der
Vorsitzende ging sodann zur Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 über und gab um […] Uhr die zwischenzeitlich
ermittelte Präsenz der Hauptversammlung wie folgt bekannt: Vom Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von […] €, eingeteilt in […]
auf den Inhaber lautenden Stückaktien, sind vertreten […] Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmen. Dies entspreche […] % des Grundkapitals der
Gesellschaft.
Das
Teilnehmerverzeichnis wurde vor der ersten Abstimmung zur Einsicht am
Wortmeldetisch ausgelegt und blieb während der weiteren Dauer der Hauptversammlung
dort ausgelegt.
Der
Vorsitzende erläuterte sodann noch einmal das Abstimmungsverfahren und wies
darauf hin, dass die Abstimmung unter Verwendung von Stimmabschnitten erfolge,
die unter Aufsicht des Notars durch Barcodeleser ausgewertet würden.
Das Abstimmungsergebnis
werde nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt. Er wies darauf hin, dass
infolge des angewandten Subtraktionsverfahrens diejenigen Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die mit „Ja“ stimmen wollten, keinen Stimmabschnitt
abzugeben hätten. Die Nein-Stimmen und die Enthaltungsstimmen würden durch das
Einsammeln von Stimmabschnitten ermittelt, die in die von den Stimmzählern
durchgereichten Stimmkästen, die mit „Nein“ und „Enthaltung“ deutlich
gekennzeichnet waren, einzuwerfen sind. Die Stimmabgabe sei nur im Saal selbst
möglich. Der Vorsitzende bat alle Aktionäre und Aktionärsvertreter, die mit
„Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen und an der Abstimmung teilnehmen wollten,
ausdrücklich, sich aus dem Foyer in den Saal zu begeben und den Saal während
der jetzt folgenden Abstimmungsvorgänge nicht zu verlassen.
Alternativ
bei Additionsverfahren: Das
Abstimmungsergebnis werde nach dem Additionsverfahren ermittelt. Die
Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen würden durch das Einsammeln von Stimmabschnitten
ermittelt, die in die von den Stimmzählern durchgereichten Stimmkästen, die
mit „Ja“ und „Nein“ deutlich gekennzeichnet waren, einzuwerfen sind. Wer
keinen Stimmabschnitt abgebe, nehme an der Abstimmung nicht teil. Die
Stimmabgabe sei nur im Saal selbst möglich. Der Vorsitzende bat alle Aktionäre
und Aktionärsvertreter, die mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen und an der Abstimmung
teilnehmen wollten, ausdrücklich, sich aus dem Foyer in den Saal zu begeben
und den Saal während der jetzt folgenden Abstimmungsvorgänge nicht zu
verlassen.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der
Vorsitzende stellte den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr [...] von [...] € gem. dem
in der Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschlag zu verwenden, zur Abstimmung.
Der
Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 2
bereitzuhalten.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr [...].
Der
Vorsitzende wies auf § 136 AktG für die Beschlussfassung hin und erläuterte
den Hintergrund. Die betroffenen Stimmen waren dem Notar gemeldet und wurden
von der Zahl der anwesenden Stimmen für diese Abstimmung abgezogen. Der
Vorsitzende erläuterte das Verfahren der En-bloc-Abstimmung. Gegen das
Verfahren wurden kein Widerspruch erhoben. Der Vorsitzende bat darum, für diese
Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 3 bereitzuhalten.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Beschlussfassung
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr [...].
Der
Vorsitzende wies auch hier auf das Stimmrechtsverbot des § 136 AktG und
das En-bloc-Abstimmungsverfahren hin. Gegen das Verfahren wurde kein
Widerspruch erhoben. Vom Stimmrechtsverbot betroffene Stimmen waren dem Notar
gemeldet. Sie nahmen an der Abstimmung über die Entlastung nicht teil, indem
diese Stimmen von den stimmberechtigten Stimmen insgesamt abgezogen wurden.
Der
Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 4
bereitzuhalten.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr [...].
Der
Vorsitzende stellte den Vorschlag des Aufsichtsrats, als Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr [...] die [...] Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz
in [...] zu wählen, zur Abstimmung.
Der
Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 5
bereitzuhalten.
Die
Stimmabschnitte wurden eingesammelt. Der Vorsitzende fragte nach angemessener
Zeit, ob alle Aktionäre und Aktionärsvertreter die Gelegenheit hatten, ihre
Stimmabschnitte zu den Tagesordnungspunkten abzugeben. Nach einer kurzen Pause
stellte er fest, dass dies der Fall sei und schloss die Abstimmung. Der Herr
Vorsitzender bat die Teilnehmer um einige Minuten Geduld und unterbrach die
Hauptversammlung. [Ich, Notar […], verließ zwecks Überwachung des
Auszählungsvorgangs, der mittels Barcodeleser erfolgte, den Saal.]
Die
Hauptversammlung wurde sodann nach einer kurzen Pause fortgesetzt und der Herr
Vorsitzender bat die Teilnehmer, in den Versammlungsraum zurückzukehren.
Alternativ
bei verkürzter Beschlussfeststellung: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass er sich bei der Feststellung über
die Beschlussfassungen auf die Mitteilung beschränken wolle, ob die
erforderliche Mehrheit jeweils erreicht wurde, und die detaillierten Ergebnisse
auf der Leinwand eingeblendet, am Wortmeldetisch ausgelegt und nach der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht würden.
Auf Nachfrage erhob sich gegen diese Vorgehensweise kein Widerspruch.
Der
Vorsitzende verkündete nun, dass ihm die Ergebnisse der Abstimmungen zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 gem. der vorliegenden Hauptversammlungseinladung
vorliegen. Er übergab mir, Notar […],
die nachfolgend wiedergegebenen Abstimmungsergebnisse in schriftlicher Form.
Der
Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im
elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der
Verwaltung gem. Punkt 2 der Tagesordnung über die Verwendung des Bilanzgewinns
mit der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.
Die
Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 2) ergab bei einer
stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige
Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […]
Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.
Der
Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im
elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der
Verwaltung gem. Punkt 3 der Tagesordnung über die Entlastung des Vorstands mit
der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.
Die
Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 3) ergab bei einer
stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige
Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […]
Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.
Der
Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im
elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der
Verwaltung gem. Punkt 4 der Tagesordnung über die Entlastung des Aufsichtsrats
mit der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.
Die
Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 4) ergab bei einer
stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige
Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […]
Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.
Der
Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im
elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag des
Aufsichtsrats gem. Punkt 5 der Tagesordnung über Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr […] mit der erforderlichen
Mehrheit angenommen hat.
Die
Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 5) ergab bei einer
stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige
Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […]
Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.
Abschließend
stellte der Vorsitzende nochmals fest, dass alle Beschlüsse zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten gem. der den Teilnehmern vorliegenden
Hauptversammlungseinladung mit den jeweils erforderlichen gesetzlichen und
satzungsmäßigen Mehrheiten gefasst worden sind.
Nachdem
keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, war damit die Tagesordnung
erledigt, und der Vorsitzende schloss die Versammlung um [...] Uhr.
Über den
Verlauf der Versammlung wird von mir, dem protokollierenden Notar,
ausdrücklich festgestellt:
(1) Die Tagesordnung und die sonstigen vom
Vorsitzenden genannten Unterlagen lagen während der gesamten Dauer der
Hauptversammlung aus.
(2) Das Teilnehmerverzeichnis mit Nachtrag/Nachträgen
ist vor der ersten Abstimmung ausgelegt worden und lag während der
verbleibenden Dauer der Hauptversammlung aus.
(3) Alle Abstimmungen erfolgten in der
festgelegten Abstimmungsform durch Abgabe von Stimmabschnitten, die mit einem
Barcode präpariert waren, und unter Anwendung des Subtraktionsverfahrens [alternativ:
Additionsverfahrens] und mit den festgestellten
Abstimmungsergebnissen. Die Auszählung erfolgte mittels Barcodeleser, die
Auswertung erfolgte mit Hilfe eines EDV-Systems. [Ich, der protokollierenden
Notar, habe mich vor Beginn der Versammlung von der ordnungsgemäßen Funktion
der eingesetzten EDV überzeugt.]
(4) Die Ergebnisse der Abstimmung und der
Beschlussfassungen wurden von dem Vorsitzenden festgestellt und verkündet [bei
verkürzter Feststellung: und die Abstimmungsergebnisse vom Vorsitzenden dem
unterzeichnenden Notar übergeben].
(5) Um die Aufnahme von weiteren Fragen als
denjenigen, die in der Niederschrift protokolliert sind, wurde nicht ersucht.
(6) Widersprüche zur Niederschrift ergaben sich
nicht.
Hierüber
Niederschrift mit den Anlagen:
– Ausdruck aus dem elektronischen
Bundesanzeiger vom […] (Anlage 1),
– festgestellter Jahresabschluss und
gebilligter Konzernabschluss zum […], mit dem zusammengefassten Lagebericht der
Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr [...] (Anlage 2a, 2b, 2c).
[Ort],
[Datum]
Notar […]
[Unterschrift
des Notars]