TOP […]: Beschlussfassung über die Ermächtigung
des Vorstands, den Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft zu
beantragen
Die Aktien
der Gesellschaft sind zurzeit im regulierten Markt (General Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Nunmehr soll die Börsenzulassung der
Aktien der Gesellschaft beendet werden. Der Vorstand wird zu den Gründen in
der Hauptversammlung im Einzelnen vortragen.
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, den Widerruf
der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gem. § 39 Abs. 2 BörsG,
§ 61 BörsO FWB zu beantragen. Der Vorstand wird ermächtigt, alle weiteren
für die Beendigung der Börsenzulassung erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
Im Rahmen
des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassung der Aktien unterbreitet der
Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, die [...] AG mit Sitz in [Ort], den
übrigen Aktionären das Angebot, ihre Aktien zu einem Preis von [...] € je Aktie zu erwerben („Kaufangebot“). Das Kaufangebot
steht unter den aufschiebenden Bedingungen, dass (1) die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am [Datum der Hauptversammlung] den
Vorstand ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
zu stellen, (2) die Frankfurter
Wertpapierbörse diesem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien stattgibt
und (3) der Widerruf der Zulassung veröffentlicht wird.
Das
Kaufangebot liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von der Einberufung
der Hauptversammlung an zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [http://www.
…] veröffentlicht. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift des
Kaufangebots kostenfrei übersandt. Das Kaufangebot wird den Aktionären auch auf
der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Alternativ: Beschlussfassung über den Wechsel vom regulierten
Markt (General Standard) in den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market
(Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die
Aktien der […] AG werden
unter der ISIN […] im regulierten Markt (General Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt hat die Gesellschaft eine Vielzahl von
Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, deren Kosten nicht mehr im
Verhältnis zu dem Nutzen, der mit einer Notierung im regulierten Markt
verbunden ist, stehen. Vielmehr sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht,
dass eine Notierung im Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market
(Freiverkehr) das für die Gesellschaft passende Marktsegment darstellt. Im
Entry Standard als ein Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) ist ein
effizienter Handel bei geringen formalen Pflichten und Kosten möglich. Um den
Wechsel vom regulierten Markt in den Entry Standard als einen Teilbereich des
Open Market (Freiverkehr) durchführen zu können, ist es zunächst erforderlich,
die bestehenden Zulassungen zum regulierten Markt zu widerrufen und sodann die Einbeziehung
des gesamten Grundkapitals in den Entry Standard als einen Teilbereich des Open
Market (Freiverkehr) zu beantragen.
Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, bei den jeweils
zuständigen Stellen der Frankfurter Wertpapierbörse folgende Anträge zu
stellen:
– Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse gem. § 39 Abs. 2 Börsengesetz („BörsG“) und § 61
BörsO FWB;
– Einbeziehung des gesamten Grundkapitals der
Gesellschaft in den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market
(Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse.
b) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Widerrufs der Zulassungen
der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt und deren Durchführungen an
der Frankfurter Wertpapierbörse sowie alle damit und mit der Einbeziehung in
den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der
Frankfurter Wertpapierbörse in Zusammenhang stehenden Maßnahmen für die
Gesellschaft vorzunehmen.