TOP [...]: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen und Satzungsänderung
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen
Bareinlagen von 10 000 000 € um
5 000 000 € auf 15 000 000 € durch Ausgabe von bis zu 5 000 000 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem
Ausgabebetrag von 1 € je neuer Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab
dem 1.1.2010 gewinnberechtigt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären im
Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die neuen Aktien werden von einem
Bankenkonsortium unter der Führung der […]-Bank gezeichnet und mit der
Verpflichtung gezeichnet und übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis
2 : 1 zu einem noch festzulegenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten.
Die Frist für die Annahme des Bezugsrechtsangebots wird zwei Wochen nach
Bekanntmachung des Bezugsrechtsangebots betragen.
b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen, insbesondere den Bezugspreis, zu welchem die
Aktionäre die neuen Aktien von dem Bankenkonsortium erwerben können. Der
Bezugspreis wird vor Ablauf des Bezugsangebots festgesetzt werden. Der Vorstand
wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren
Bedingungen festzulegen, zu denen diejenigen neuen Aktien, für die Aktionäre
ihr Bezugsrecht nicht ausüben, durch das Bankenkonsortium anderen Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus oder Dritten
angeboten werden können.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung
von § [...] der Satzungen entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung
anzupassen.