Nr. … der Urkundenrolle …
Verhandelt zu Berlin am … .
Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirke des Kammergerichts Berlin,
…,
mit dem Amtssitz in Berlin
erschienen heute:
1. …,
2. … .
Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Sie bestätigten nach Erläuterung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG durch den beurkundenden Notar, dass der beurkundende Notar nicht vorbefasst im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG ist.
Die Erschienenen erklärten:
Wir sind alleinige Gesellschafter der … GmbH mit voll eingezahlten Geschäftsanteilen von jeweils 25.000 € (Nr. … und Nr. …) und wollen eine Gesellschafterversammlung abhalten. Wir verzichten auf Fristen und Formen für die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung und beschließen:
1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr … wird festgestellt. Danach besteht kein Gewinnvortrag. Die Kapital- und Gewinnrücklagen, die über 2.500 € hinausgehen, sind aufgelöst.
2. Das Stammkapital der Gesellschaft wird in vereinfachter Weise um 25.000 € auf 25.000 € herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Deckung von Verlusten der Gesellschaft, die nach Auflösung der Kapital- und Gewinnrücklagen, soweit sie 2.500 € übersteigen, verblieben sind. Die Herabsetzung erfolgt in der Weise, dass der Nennbetrag sämtlicher Geschäftsanteile nur noch 50 % ihrer bisherigen Höhe beträgt. Die Geschäftsanteile betragen nunmehr:
12.500 € … (Nr. …)
12.500 € … (Nr. …)
3. Gleichzeitig wird das Stammkapital der Gesellschaft um 25.000 € auf 50.000 € erhöht, und zwar durch Ausgabe zweier neuer Geschäftsanteile in Höhe von je 12.500 € (Nr. … und Nr. …), die zum Nennwert ausgegeben werden und am Gewinn der Gesellschaft vom … ab teilnehmen. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile werden … und … zugelassen.
4. Der Gesellschaftsvertrag wird geändert in § … (Stammkapital) und lautet wie folgt:
§ … .
Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Daraufhin erklären die Gesellschafter …, dass sie die Geschäftsanteile von je 12.500 € (Nr. … und Nr. …) übernehmen. [Hinweis: für die Übernahmeerklärung ist nur die Form der notariellen Beglaubigung erforderlich; aus Kostengründen sollte die Übernahmeerklärung gesondert erfolgen.] Die Mindesteinzahlungen sind geleistet, was der beurkundende Notar bestätigt.
Das Protokoll ist den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.
… (Unterschriften)
Berlin, den … …, Notar L. S.