Nr. … der Urkundenrolle …
Verhandelt zu Berlin am … .
Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirke des Kammergerichts Berlin,
…,
mit dem Amtssitz in Berlin
erschienen heute:
1. …,
2. … .
Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Sie bestätigten nach Erläuterung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG durch den beurkundenden Notar, dass der beurkundende Notar nicht vorbefasst im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG ist.
Die Erschienenen erklärten:
Wir sind alleinige Gesellschafter der … GmbH, deren Stammkapital derzeit noch 50.000 DM beträgt. Wir sind mit voll eingezahlten Geschäftsanteilen von je 25.000 DM (Nr. 1 und Nr. 2) an dieser Gesellschaft beteiligt.
Wir wollen eine Gesellschafterversammlung abhalten. Wir verzichten auf Fristen und Formen für die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung und beschließen:
1. Die von uns gehaltenen Geschäftsanteile und das Stammkapital werden wie folgt auf € umgestellt:
Gesellschafter …: 12.782,30 € [bei allen Beträgen wurde auf volle Cents gerundet, vgl. Art. 5 Euro-EinführungsVO, VO Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997]
Gesellschafter …: 12.782,30 €
Das Stammkapital beträgt 25.564,60 €
2. Sodann erhöhen wir das Stammkapital um 35,40 € auf 25.600 €, wobei die Stammkapitalerhöhung nicht durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile, sondern durch Aufstockung der Nennbeträge der von uns gehaltenen Geschäftsanteile um jeweils 17,70 € erfolgt.
3. Wir, die Erschienenen werden zur Übernahme der Nennbetragserhöhung der vorhandenen Geschäftsanteile nach Maßgabe des Vorstehenden zugelassen. Die Einlagen sind in Höhe der Nennbetragsaufstockung zu je ¼ einzuzahlen.
4. Der Gesellschaftsvertrag wird geändert in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § „…“ (Stimmrecht).
§ … lautet wie folgt:
§ … Stammkapital und Geschäftsanteile
Das Stammkapital beträgt 25.600 €.
Der Gesellschafter hält … einen Geschäftsanteil von 12.800 € (Nr. 1) und der Gesellschafter … einen Geschäftsanteil von 12.800 € (Nr. 2).
§ … lautet wie folgt: …
§ … Stimmrecht
Je 1 € gewähren eine Stimme.
Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Daraufhin erklären die Gesellschafter …, dass sie die Einlagen von je 17,70 € übernehmen. [Hinweis: Die Übernahmeerklärung bedarf nur der notariellen Beglaubigung; aus Kostengründen sollte die Übernahmeerklärung separat gefertigt werden.]
Das Protokoll ist den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.
… (Unterschriften)
Berlin, den … …, Notar L. S.