Dentons vertritt Zentrale Stelle Verpackungsregister erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Systembeteiligungspflicht von Permanenttragetaschen
Berlin, 23. Juli 2026 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgreich in einem Grundsatzverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Das Gericht bestätigte heute letztinstanzlich die Rechtsauffassung der ZSVR, dass Permanenttragetaschen systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind. Bei diesen Taschen handelt es sich um Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50 Mikron und mehr, von denen in Deutschland nach Zahlen des Umweltbundesamtes jährlich rund 99 Millionen Stück in Verkehr gebracht werden.
Ein großes Handelsunternehmen hatte die Klärung angestoßen und einen Einordnungsantrag gestellt. Die ZSVR stellte daraufhin die Systembeteiligungspflicht fest, die mit der Pflicht zur Zahlung der Entsorgungskosten über das duale System verbunden ist. Dagegen erhob das Unternehmen Klage. Nachdem es in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlag, wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte nun der Argumentation der ZSVR. Maßgeblich ist die Funktion der Permanenttragetasche am Point of Sale; eine subjektive Einordnung als „Produkt“ oder „Allzwecktasche“ hebt die Systembeteiligungspflicht nicht auf. Ausreichend ist bereits, dass die Tasche Kundinnen und Kunden im Kassenbereich im Zusammenhang mit ihrem Einkauf zum Transport der Waren bereitgestellt wird. Ob sie kostenlos oder gegen Entgelt abgegeben wird, ist dabei unerheblich.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für zahlreiche Branchen. Neben dem Lebensmittelhandel können unter anderem auch Möbelhäuser, Gartencenter und Drogeriemärkte betroffen sein, sofern sie Kundinnen und Kunden Permanenttragetaschen im Zusammenhang mit Waren anbieten. Für viele Unternehmen kann die Entscheidung auch für die Vergangenheit noch Folgen haben.
Dr. Ilka Mehdorn, federführende Partnerin und Europe Head Public Law and Regulatory, kommentiert: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist wegweisend. Es klärt höchstrichterlich eine außerordentlich praxisrelevante Abgrenzungsfrage zur Produktverantwortung nach dem Verpackungsgesetz und zur Systembeteiligungspflicht von Kunststofftragetaschen. Es schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“
Die ZSVR sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle im Verpackungsrecycling. Sie führt unter anderem ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und setzt Standards für recyclinggerechtes Verpackungsdesign.
Dentons-Berater:
Dr. Ilka Mehdorn (Partnerin, Federführung), Dr. Wolfram Krohn (Partner), Dr. Norman Hölzel (Partner), Johanna Flor-Ohleyer (Senior Associate), Michél Belaschki (Associate, alle Public Law and Regulatory, Berlin)