Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe („KVWL“) beauftragt umfassende und objektive Prüfung und Aufarbeitung ihrer Finanzanlagen

20.07.2026

Dortmund, 17. Juli 2026 – Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe („KVWL“) beauftragt umfassende und objektive Prüfung und Aufarbeitung ihrer Finanzanlagen. Auf der Grundlage der entsprechenden Erkenntnisse werden sachlich veranlasste Compliance-Maßnahmen umgesetzt.

Am Freitag (17. Juli 2026) wurde in verschiedenen Presseberichten über Fehlentwicklungen bei Finanzanlagen berichtet, die durch verschiedene Körperschaften getätigt worden sein sollen. In diesem Zusammenhang wird auch auf entsprechende Anlagen der KVWL verwiesen. Zu dem berichteten Sachstand geben wir folgende Stellungnahme ab.

Ende des Jahres 2023 gab es Hinweise darauf, dass mehrere Finanzanlagen, die die KVWL zu diesem Zeitpunkt getätigt hatte, notleidend werden würden. Dies hat die Körperschaft zum Anlass genommen, ihre Anlagen und Entscheidungsprozesse einer ersten Überprüfung zu unterziehen. Auch die für die KVWL zuständige Aufsicht wurde über diesen Vorgang zu Beginn des Jahres 2024 in Kenntnis gesetzt und auch weiterhin transparent unterrichtet. Die Vertreterversammlung der KVWL hat als höchstes Entscheidungsgremium der Körperschaft am 23. Februar 2024 eine umfassende Internal Investigation durch uns beauftragt. Diese Internal Investigation hatte und hat einen umfassenden Aufklärungsauftrag ohne Ansehung der Person. Inhaltliche Weisungen wurden uns insoweit nicht erteilt. Unser Mandatsauftrag war und ist eine bestmögliche und objektive Aufklärung sowie die Identifikation der sich auf der Grundlage dieser Ergebnisse erforderlich zeigenden Maßnahmen.

Im Rahmen der Internal Investigation wurden in der Folgezeit u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt:

• 1,2 TB Daten forensisch überprüft und ausgewertet.

• Umfassende Interviews mit allen relevanten Auskunftspersonen geführt und gerichtsfest dokumentiert.

• Eine umfassende Überprüfung der regulatorischen Vorgaben und des maßgeblichen Innenrechts der KVWL (insbesondere Anlagerichtlinien) durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden mit der geübten Anlagepraxis abgeglichen.

• Eine umfassende Überprüfung der Buchhaltung und Bilanzen der KVWL sowie der durchgeführten Prüfungen der zuständigen Wirtschaftsprüfer vorgenommen.

Auf der Grundlage der Überprüfungen sind wir davon überzeugt, dass eine erhebliche Zahl der getätigten Finanzanlagen der KVWL nach den Bestimmungen des SGB nicht investierbar war. Ebenso hat die – mit Hilfe anerkannter Sachverständiger im Immobilienbereich – durchgeführte Überprüfung von Einzelanlagen ergeben, dass mit erheblichen Schäden durch diese Anlagen zu rechnen ist.

Aus diesem Grunde wurde und wird versucht, die betroffenen Anlagen bestmöglich zu verwerten. In bilanzieller Hinsicht sind unter konsequenter Anwendung der einschlägigen Regelungen des HGB die erforderlichen bilanziellen Abschreibungen vorgenommen worden. Diese belaufen sich auf einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag. Nach unserer Überzeugung ist allerdings davon auszugehen, dass die bis heute vorgenommenen Abschreibungen den derzeit gegebenen Zustand korrekt erfassen und daher aus heutiger Sicht keine weiteren Abschreibungen erforderlich sein sollten.

Die KVWL hat als Konsequenz aus den Ergebnissen der Internal Investigation in Abstimmung mit sämtlichen Gremien der Körperschaft und Einbindung der für sie zuständigen Aufsicht personelle und organisatorische Konsequenzen gezogen:

• Die KVWL hat sich von den für diese Vorgänge verantwortlichen Entscheidungsträgern getrennt. Soweit Presseberichte darauf verweisen, dass sich hierunter das früher für diese Anlagen zuständige Vorstandsmitglied befand, ist dies zutreffend.

• Die KVWL hat durch umfassende organisatorische Verbesserungen und Neuregelungen nach unserer Überzeugung Vorsorge dafür getroffen, dass eine Wiederholung entsprechender Anlagefehler wirksam ausgeschlossen wird.

• Die KVWL hat sich von den in den durch uns geprüften Zeiträumen zuständigen Wirtschaftsprüfern getrennt.

• Soweit die KVWL der Auffassung war, dass die Einleitung rechtlicher Schritte sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht erfolgversprechend ist, hat sie auch insoweit die gebotenen Schritte veranlasst. Hierzu gehören u. a.:

o Gegen das seinerzeit verantwortliche und zwischenzeitlich ausgeschiedene Vorstandsmitglied wurde am 10. November 2024 Klage vor dem Landgericht Dortmund erhoben.

o Gegen die für die Wirtschaftsprüfung der Körperschaft in den prüfungsgegenständlichen Zeiträumen verantwortlichen Gesellschaften wurde am 28. April 2025 vor dem insoweit zuständigen Landgericht Düsseldorf eine entsprechende Klage erhoben.

o Soweit unsere Feststellungen Anlass zu der Annahme gaben, dass möglicherweise Straftaten zum Nachteil unserer Mandantin begangen worden sein könnten, wurden diese beanzeigt. Dies gilt insbesondere für verschiedene Anzeigen bei der insoweit zuständigen Staatsanwaltschaft München I.

Die KVWL wird den durch ihre Vertreterversammlung eingeschlagenen Weg der Transparenz konsequent fortsetzen. Sämtliche Gremien unserer Mandantin unterstützen diesen auf Aufklärung, Transparenz und bestmögliche Schadensbegrenzung ausgerichteten Kurs.

Soweit die weitere Aufklärung dazu führen sollte, dass weitere aussichtsreiche Ansprüche festgestellt werden, werden auch diese rechtlich geltend gemacht.

Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Verfahrensständen werden aktuell nicht abgegeben. Verantwortlicher Partner ist Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt (München) (Kontakt: Andre.GroszeVorholt@luther-lawfirm.com).

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