SKW Schwarz erzielt Erfolg vor dem Arbeitsgericht Berlin in AGG-Verfahren für DVNW
Berlin, 1. Juni 2026
Das Arbeitsrechts-Team von SKW Schwarz hat für die Deutsche Vergabenetzwerk GmbH (DVNW) erfolgreich ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin geführt. Das Gericht wies die Klage einer nicht-binären Person auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2026, Az 42 Ca 3438/26).
Dem Verfahren lag eine Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der DVNW zugrunde. Die klagende Partei machte geltend, wegen ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert worden zu sein, und verlangte eine Entschädigung nach § 15 AGG.
Das Arbeitsgericht Berlin folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung des Gerichts bestanden hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Bewerbung nicht mit dem Ziel einer tatsächlichen Beschäftigung erfolgt war, sondern primär darauf abzielte, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Das Gericht wertete die Klage daher als rechtsmissbräuchlich und wies die Ansprüche ab.
Die Entscheidung ist insbesondere für Arbeitgeber von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie verdeutlicht, dass das AGG zwar einen wichtigen Schutz vor Diskriminierung bietet, gleichzeitig aber kein Instrument für missbräuchliche Anspruchsverfolgung sein darf. Das Urteil stärkt damit Unternehmen, die sich gegen sogenannte „AGG-Hopping“-Konstellationen verteidigen müssen.
Zugleich zeigt die Entscheidung, dass Gerichte bei der Prüfung von Entschädigungsansprüchen weiterhin genau differenzieren: Nicht jede formale Unregelmäßigkeit im Bewerbungsprozess führt automatisch zu einem Entschädigungsanspruch. Maßgeblich bleibt vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls.
„Das Urteil schafft wichtige Klarheit für Arbeitgeber. Das AGG schützt vor tatsächlicher Diskriminierung, soll aber nicht der missbräuchlichen Inanspruchnahme dienen.“, sagt Nicole Becker, Partnerin bei SKW Schwarz und federführende Prozessvertreterin der DVNW.
SKW Schwarz vertrat die Deutsche Vergabenetzwerk GmbH mit einem arbeitsrechtlichen Team unter der Federführung von Nicole Becker. Zum Team gehörten außerdem die Associates Tamara Ulm und Thorben Schade.
SKW Schwarz ist eine unabhängige Full-Service-Kanzlei. Mit rund 120 Anwältinnen und Anwälten an drei Standorten in Deutschland berät die Kanzlei in allen relevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts. Ende 2018 hat die Sozietät die SKW Schwarz @ Tech GmbH gegründet, in der die Anwältinnen und Anwälte alle Aktivitäten im Bereich Legal Tech standort- und fachbereichsübergreifend bündeln.