Wichtiger Etappensieg im Maskenstreit: BGH lässt Urteile zugunsten von Lieferanten bestehen

10.04.2026

BGH STÄRKT RECHTSPOSITION VON MASKENLIEFERANTEN

Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Damit wird das von ADVANT Beiten erstrittene lieferantenfreundliche Urteil der Vorinstanz - des Oberlandesgerichts Köln - rechtskräftig.

ADVANT Beiten sieht sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in ihrer erfolgreichen Vertretung von Maskenlieferanten bestätigt. Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Damit wird das von ADVANT Beiten erstrittene lieferantenfreundliche Urteil der Vorinstanz - des Oberlandesgerichts Köln - rechtskräftig.

ADVANT Beiten hatte bereits vor dem OLG Köln erfolgreich für eine Mandantin auf Zahlung aus einem Maskenliefervertrag geklagt. Die aktuelle Entscheidung des BGH sorgt nun in zahlreichen Parallelverfahren für ein positives Signal, da eine höchstrichterliche Überprüfung in einigen Fällen ausbleibt.

"Es handelt sich um den ersten Sieg eines Lieferanten vor dem Bundesgerichtshof. Für einige Lieferanten bedeutet dies, dass die erstrittenen Urteile endgültig Bestand haben dürfen", sagt Moritz Kopp, Partner im Münchner Büro von ADVANT Beiten.

ADVANT Beiten vertritt eine Vielzahl von Unternehmen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Maskenlieferverträgen gegen die Bundesrepublik Deutschland.

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