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Deutsche Finance Group: TILP reicht erste Schadensersatzklage gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Deutsche Finance Group ein
Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 19. Oktober 2026 für einen von ihr vertretenen Privatanleger die soweit ersichtlich erste deutsche Schadensersatzklage gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft „DF Deutsche Finance Investment GmbH“ der Deutschen Finance Group eingereicht. Die Gesellschaft wird in ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche des Verkaufsprospekts DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV – GmbH & Co. geschlossene InvKG („Boston IV“) in Anspruch genommen. Nach der festen Rechtsauffassung von TILP enthält der Verkaufsprospekt eine Reihe von überaus gewichtigen Fehlern.
Hintergrund: Prospekthaftung bei geschlossenen Investmentvermögen
Mehrere Presseberichte äußerten sich bereits kritisch zur Gesamtlage der Deutsche Finance-Fonds. So fehlen für die Mehrheit der Fonds Geschäftsberichte für die Jahre 2024 und 2025. Die Anleger werden über den Verbleib ihrer Einlage im Unklaren gelassen.
Die von TILP eingereichte Klage stützt sich auf vermeintliche Prospektfehler im Verkaufsprospekt. „Ansprüche der Anleger aus der sogenannten Prospekthaftung bestehen, wenn Angaben, die für die Beurteilung eines geschlossenen Investmentvermögens wesentlich sind, im Verkaufsprospekt unrichtig oder unvollständig dargestellt wurden. In diesem Fall sind die Prospektverantwortlichen zur Rückabwicklung des Vertrages verpflichtet“, führt Rechtsanwalt Christoph Walker aus. Anleger können in diesem Fall ihre investierte Einlage am Investmentvermögen Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung zurückfordern.
Renditeprognosen im Fokus
„Beispielsweise dürften die von DF Deutsche Finance Investment GmbH angestrengten Renditeprognosen im Verkaufsprospekt des Boston IV bereits zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht hinreichend plausibel gewesen sein“, meint Rechtsanwalt Christian Palme.
Nach der Auffassung von TILP wird dies nicht zuletzt auch dadurch bestätigt, dass nach Auswertung der Stiftung Warentest bei keinem der 21 untersuchten Vorgänger- und Schwesterfonds der aktuelle Anteilswert der ursprüngliche Einzahlungssumme der Anleger samt Ausgabeaufschlag entspricht.
„Eine tragfähige Tatsachengrundlage, aufgrund derer diese Renditeprognose angestellt wurde, dürfte daher nicht bestanden haben“, resümiert Rechtsanwalt Palme. „Zudem dürfte die bereits eingetretene beziehungsweise absehbare Zinsentwicklung der Jahre 2022 und 2023 in den jeweiligen Prognoserechnungen im Verkaufsprospekt nicht hinreichend berücksichtigt worden sein“, ergänzt Rechtsanwalt Walker.
Kostenbelastung als weiterer Prüfpunkt
„Ein zweiter Schwerpunkt der Klage betrifft die Kostenbelastung des Boston IV, die die Mittelrückflüsse an die Anleger schmälert“, stellt Rechtsanwalt Walker fest. Bei geschlossenen Investmentvermögen dieser Art setzt sich diese im Allgemeinen aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu zählen der Ausgabeaufschlag und weitere Vertriebskosten bei Zeichnung sowie laufende Verwaltungsvergütungen über die gesamte Fondslaufzeit. Hinzukommt, insbesondere bei Strukturen wie dem Boston IV, eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die an das Erreichen bestimmter Rendite-Schwellen anknüpft.
„Gerade diese erfolgsabhängigen Bestandteile sind im Verkaufsprospekt nicht mit der gebotenen Klarheit dargestellt“, führt Rechtsanwalt Walker aus. Deren tatsächliche Wirkung auf die den Anlegern verbleibenden Netto-Rückflüsse lässt sich nach Einschätzung von TILP aus dem Verkaufsprospekt nicht erschließen.
Ausblick
TILP hat vergleichbare Prospektfehler bei weiteren Fonds der Deutsche Finance Group ausgemacht. Die nun eingereichte Schadensersatzklage könnte also erst der Beginn einer Reihe von Prospekthaftungsklagen sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter tilp.de/deutsche-finance-group/.