BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 146/12

19.03.2013

Leitsatz des Gerichts:
Die Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen bildet keine Gläubigerbenachteiligung, wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen ausreicht und lediglich nachrangige Forderungen unberücksichtigt bleiben.

(Volltext)

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