BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 58/09

06.08.2010

Leitsatz des Gerichts:
Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.

(Volltext)

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