BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 83/10

17.03.2011

Leitsatz des Gerichts:
Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.

(Volltext)

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