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BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 149/11
15.06.2012
Leitsatz des Gerichts: Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.