BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 149/11

15.06.2012

Leitsatz des Gerichts:
Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.

(Volltext)

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