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BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11
13.04.2012
Leitsätze des Gerichts: 1. Die Vergabe von Bankkrediten ist eine Dienstleistung im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO. 2. Zum Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) EuGVVO.