InsO § 290 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 211 Abs. 1 – Ein Antrag auf Versagung der …
BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Cb, Fe; GG Art. 34 Satz 1; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3; NBehZustÜV SH § 1 …
BNotO § 52 Abs. 2 – Für die Versagung der Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Notar …
ZVG § 96, § 100; ZPO § 579 Abs. 1 – Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist …
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BNotO § 52 Abs. 2 – Zu den Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis, die …
ZPO § 233 D, Hc – Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die …
Leitsatz des Gerichts: Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige …
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 1, § 290 Abs. 1 — Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der …
InsO § 290 Abs. 1 aF - Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen, die Forderungen im …