Aktuelle Neuerscheinung

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VerkProspG: Kommentierung aus einer Hand.

Unzicker

VerkProspG

2010, 1. Auflage
gebunden, 404 Seiten
ISBN 978-3-8145-8152-1

78,00 EUR

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Aktuelle Neuauflage

Aktuelle Neuauflage

Ansprüche durchsetzen.

 

Lachmann

Gläubigerrechte in Krise und Insolvenz

RWS-Skript 354

2010, 2. Auflage, brosch. 614 Seiten

ISBN 978-3-8145-9354-8

62,00 EUR

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11.03.2010
BGH, Urteil vom 5. Februar 2010 - V ZR 126/09

Leitsatz des Gerichts:

Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats

entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die

Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung

im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft

die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung

durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.

11.03.2010
BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23 und 24/08

Leitsatz des Gerichts:

Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen

EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben

in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über

einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.

10.03.2010
BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - II ZR 31/09 - KG

Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsgut-habens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehal-tungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprü-che einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesell-schafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB nur von gemein-schaftlichen Schulden, d.h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen, für die er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung analog § 128 HGB. (Leitsatz des Gerichts)

09.03.2010
BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - OLG Hamm

Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetra-gen worden sind. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwort-lich zu prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt wor-den ist. (Leitsatz des Gerichts)

09.03.2010
BGH, Versäumnisurteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09 - OLG Dresden

Der Anfechtungsgegner einer unentgeltlichen Leistung muss darlegen und beweisen, dass er nicht mehr bereichert ist. (Leitsatz des Gerichts)

09.03.2010
BGH, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - OLG Koblenz

Ein Rechtsstreit über eine Forderung ist auch dann unterbrochen, wenn der Schuldner die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgetreten hat, diese Abtretung jedoch nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar ist. (1. Leitsatz des Gerichts)

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